Angekündigter Rückzug des Oberbürgermeisters zum 31. Januar rechtlich so gar nicht möglich

Die Ankündigung des Oberbürgermeisters in der heutigen Pressekonferenz, sich zum 31. Januar 2023 zurückzuziehen, ist – zumindest in der von ihm vorgestellten Form – so gar nicht möglich.

Wie er mitgeteilt hat, habe er zwei Schreiben vorbereitet, die er bei einem Notar hinterlegen wolle. In einem Schreiben akzeptiere er eine eventuelle Abwahl im Januar, in einem anderen Schreiben beantrage er – ebenfalls im Januar – alternativ den vorzeitigen Ruhestand gemäß § 76a Hessische Gemeindeordnung. Für beide Fälle bedarf es eines Beschlusses des Stadtparlaments mit Zweidrittel-Mehrheit.

Im Januar 2023 findet aber – nach der bisherigen Planung – gar keine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt, so dass ein Ausscheiden zum Ende Januar gar nicht möglich ist.

Markus Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer, hierzu:

„Ob Feldmann hier mal wieder trickst oder sich schlicht nicht informiert hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Es zeigt aber einmal mehr, dass wir keinen Tag länger mit seiner Abwahl warten sollten.“ Es erschließe sich auch nach der heutigen Pressekonferenz nicht, warum er unbedingt ein weiteres halbes Jahr im Amt bleiben wolle.

Die Stadtverordneten sollten dieses unwürdige Schauspiel unverzüglich beenden.

„Die AfD plädiert weiterhin dafür, die Abwahl am kommenden Donnerstag durchzuführen. Diesem Rumtaktieren des Oberbürgermeisters sollten wir endlich einen Riegel vorschieben.“ so Fuchs.

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de