Oberbürgermeister soll Einladungen zu Bürger-Fastenbrechen und sonstigen religiösen Veranstaltungen unterlassen

 

Magistrat – und insbesondere der Oberbürgermeister – sollen nach dem Willen der AfD im Römer künftig Einladungen zu religiösen Veranstaltungen unterlassen. Deshalb hat die AfD einen gleichlautenden Antrag eingereicht. „Anlass dafür ist eine Einladung von Oberbürgermeister und Integrationsdezernentin zum gemeinsamen ‚Besuch des Bürger-Iftar‘, sprich zum Fastenbrechen“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtparlament. Begründet worden sei diese in einem zuletzt versandten Schreiben damit, dass es den Einladenden – also dem Oberbürgermeister und der Integrationsdezernentin – ein Anliegen sei, ‚die wichtigen Botschaften des Fastenmonats Ramadan stärker für alle zu öffnen‘. Die zentrale Botschaft des Fastenmonats Ramadan ist die ‚Herabsendung des Korans als Rechtleitung für die Menschen…‘ (Koran: Sure 2, Vers 185). „Mithin eine religiöse Botschaft“, so Rahn.

Nun gehöre es jedoch nicht zu den in der HGO festgelegten Aufgaben des Oberbürgermeisters, eine religiöse Botschaft zu verkünden oder Bürger dazu aufzufordern, Veranstaltungen bestimmter Religionsgemeinschaften zu besuchen. „Vielmehr unterliegt der Oberbürgermeister als Amtsträger dem Neutralitätsgebot“, ruft der AfD-Fraktionschef in Erinnerung. Dieses habe Peter Feldmann in der Vergangenheit bekanntlich wiederholt verletzt und sei dann auch rechtskräftig aufgefordert worden, das künftig zu unterlassen. „Doch neben dem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot ist die Einladung des Oberbürgermeisters auch aus medizinischer Sicht äußerst bedenklich und daher abzulehnen“, fährt Rahn fort.

Denn unabhängig von der religiösen Botschaft beinhalte der Fastenmonat Ramadan die Vorschrift, innerhalb dieses Monats von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang vollständig zu fasten und damit weder zu essen noch zu trinken. Gerade in Sommermonaten könne dieser Zeitspanne bis zu 18 Stunden betragen. Eine Flüssigkeitsabstinenz über diesen Zeitraum hinweg sei gerade bei sommerlichen Temperaturen äußerst problematisch. Bereits nach wenigen Stunden drohe eine gefährliche Dehydrierung, die insbesondere für Kinder aufgrund des im Vergleich zu Erwachsenen erhöhten Flüssigkeitsbedarfs besorgniserregend sei. „Aus diesem Grund hat die Justizministerin des Landes Hessen angekündigt, gesetzlich gegen mohammedanische Eltern vorgehen zu wollen, die ihre Kinder zum Fasten verpflichten oder sogar zwingen. Eine Maßnahme zum Schutz des Kindswohls, die wir natürlich begrüßen“, schließt Rahn.

Link zu Antrag NR 868

Einladung des Oberbürgermeisters zum „Bürger-Iftar“

NR 868

 

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