Kommerzielle Sportveranstalter bei Sicherheitskosten in die Pflicht nehmen

Mit ihrem jüngsten Antrag unternimmt die AfD-Fraktion einen weiteren Vorstoß, um zu erreichen, dass auch in Frankfurt die Ausrichter von kommerziellen Sportveranstaltungen an den Kosten für besondere Sicherheitsmaßnahmen beteiligt werden. „Die Stadt Bremen hat es vorgemacht“, sagt Markus Fuchs, Stadtverordneter der AfD im Römer. „Schon im Jahr 2014 änderte sie ihr Beitrags- und Gebührengesetz und schaffte damit die Voraussetzung, um die Mehrkosten für die Polizei bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen zu können“, so Fuchs. Vor einigen Wochen habe das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass dieses Gesetz im Einklang mit Bundesrecht steht.

„Es wurde festgehalten, dass es zwar richtig sei, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine Aufgabe des Staates ist. Eine Gebühr dürfe dennoch erhoben werden, wenn es sich um eine besondere staatliche Leistung handelt“, erklärt der AfD-Stadtverordnete. Bei Hochrisikospielen sei dies der Fall.

Bei sportlichen Großereignissen entstünden auch der Stadt Frankfurt erhebliche Kosten. „Man denke nur an die Aufwendungen für Ordnungsmaßnahmen wie Straßensperrungen sowie für Vorkehrungen für Sicherheit wie Schutz durch die Feuerwehr. Da kommt derzeit einiges zusammen, das dem Steuerzahler derzeit per se aufgebürdet wird – ob er die Veranstaltung besucht oder nicht“, schließt der AfD-Stadtverordnete.

 

Link zum Antrag:

Ausrichter von kommerziellen Sportveranstaltungen an Kosten für Sicherheitsmaßnahmen beteiligen

Antrag NR 861

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de