Abstandsregelung von Hochspannungsleitungen gelten wegen Gesundheitsrisiken und nicht aus raumordnerischen Gründen

 

Um die Abstandsregelung von Hochspannungsleitungen im Bereich des geplanten neuen Stadtteiles an der A 5 zu umgehen, hat der Magistrat zuletzt raumordnerische Gesichtspunkte ins Spiel gebracht. Die genannte Abstandsregelung wurde jedoch vorrangig nicht unter raumordnerischen Gesichtspunkten getroffen, sondern dient dem Schutz der Gesundheit der Wohnbevölkerung“, sagt Reinhard Stammwitz, der die AfD im Ausschuss Planen und Bauen vertritt. „In der Umgebung von Gleich- und Wechselstromleitungen treten elektrische und magnetische Felder auf, die bei dauerndem Aufenthalt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Da die Feldstärken mit zunehmendem Abstand zu den Leitungen immer geringer werden, ist für die Errichtung von Wohngebäuden in der Umgebung von Freileitungen ein Mindestabstand vorgesehen“, erläutert Stammwitz. Nun reduzierten die im Landesentwicklungsplan festgelegten Regelungen zu den Hochspannungsleitungen das bebaubare Areal an der A5 deutlich, da aufgrund der Zielvorgabe im Landesentwicklungsplan Hessen ein Abstand zu den Wohngebieten von 400 m auf beiden Seiten einzuhalten sei.

Stadtrat Jan Schneider erklärte den Stadtverordneten zuletzt, dass die Stadt Frankfurt, – um von dieser verbindlichen Zielvorgabe abzuweichen -, nach den Bestimmungen des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG; § 4 Abs. 9) einen Abweichungsantrag bei der Obersten Landesplanungsbehörde – d.h. dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) – stellen müsse. Nach § 6 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) könne dann von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sei und die Grundzüge der Planung nicht berührt würden.

„Plant der Magistrat, einen Zielabweichungsantrag bezüglich der Zielvorgabe im Landesentwicklungsplan zu stellen?“, fragt Stammwitz. Und: „Wie soll dieser Antrag dann konkret lauten, d.h. welcher Abstand soll nach Auffassung des Magistrats anstelle der derzeit vorgesehenen 400 m eingehalten werden?“ Der AfD-Stadtverordnete möchte wissen, ob der Magistrat die mit der Verringerung des im Landesentwicklungsplan genannten Mindestabstandes verbundene Erhöhung des Gesundheitsrisikos für die in diesem Bereich lebende Bevölkerung für vertretbar hält.

 

Link zur Anfrage:

Hochspannungsleitungen im Bereich des geplanten neuen Stadtteils an der A 5

Anfrage A 484

 

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