‚Menschen-WC‘- der Weisheit letzter Schluss?

 

An der renommierten Frankfurter Universität – benannt nach dem bekanntesten Sohn der Stadt – stellt der Fachbereich Kunstpädagogik neuerdings neben einer Frauentoilette nur einheitliche Toiletten für alle bereit. Bezeichnet als ‚Menschen-WC‘. „Hat der Magistrat die Einführung einheitlicher und geschlechtsneutraler Toiletten in seine Überlegungen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einbezogen?“, erkundigt sich daher Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hatte die AfD gefragt, wie die Stadt sich hinsichtlich der möglicherweise erforderlich werdenden Toiletten für das dritte Geschlecht in Frankfurter Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zu bewegen gedenkt. In seiner Antwort führte der Magistrat aus, bei der gegenwärtigen Prüfung von Maßnahmen werde er sich an überregionalen Standards orientieren.

„Die Frankfurter Universität ist offensichtlich bereits einen Schritt weiter, um den baulichen Problemen mit den – neben Damen-, Herren- und Behinderten-WC – weiter erforderlich werdenden Toiletten für das dritte Geschlecht zu begegnen“, stellt Rahn fest.

Diese könne tatsächlich von Personen jeglichen Geschlechts völlig diskriminierungsfrei benutzt werden. Zu kritisieren wäre im vorliegenden Fall ggf. einzig, dass die Beschriftung nur in einer Sprache und auch nicht in Blindenschrift angebracht worden sei. Was aber kein unlösbares Problem darstelle. „Diese einheitliche und geschlechtsneutrale Toilette wird sicher gerade von Studentinnen positiv bewertet und angenommen werden, da ihnen nicht mehr – wie bisher – der Zutritt zu bestimmten WCs durch die ausgrenzende und diskriminierende Beschriftung ‚Herren WC‘ verwehrt wird. Im Jahr 100 nach Einführung des Frauenwahlrechts eine längst überfällige Maßnahme!“, so der AfD-Fraktionschef.

Halte der Magistrat die Einführung einheitlicher und geschlechtsneutraler Toiletten aus Gründen der Vereinfachung wie auch aus Kostengründen für sinnvoll? Vertrete der Magistrat die Auffassung, dass einheitliche und geschlechtsneutrale Toiletten absolut diskriminierungsfrei sind und daher alleine aus diesem Grund besonders geeignet seien, um zukünftigen Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen? Er interessiert sich dafür, wie der Magistrat geschlechtsneutrale Toiletten vor dem Hintergrund der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung bewertet. Unter Punkt 4.1 Sanitärräume heißt es hier: ‚… Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten‘. „So müssen beispielsweise Handwerksbetriebe mit ausschließlich männlichen Belegschaft, die eine Frau zu beschäftigen gedenken, bislang zuvor ein Damen-WC bereitstellen können“, schließt Rahn.

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de