Widersprüche bei Zuschüssen für ‚fliegende Volksbühne‘ auflösen

Widersprüchliche Angaben in Presse und Haushaltsentwurf 2019 zu den Zuschüssen für die ‚fliegende Volksbühne‘, welche ab dem Frühjahr im renovierten Theater im Cantatesaal spielen wird, haben bei der AfD im Römer eine Reihe von Fragen aufgeworfen. So liege die durch die AGB festgesetzte Monatsmiete für die Räumlichkeiten bei ca. 24.000 Euro. Laut FNP habe das Kulturdezernat für die ‚fliegende Volksbühne‘ für das Jahr 2019 für Miete 300.000 Euro und weitere 380.000 Euro für die Betriebskosten bereitgestellt. „Im aktuellen Haushaltsentwurf 2019 ist die ‚fliegende Volksbühne‘ laut Stichwortverzeichnis in Bd. 2 auf S. 1397 aufgeführt, dort jedoch nicht zu finden“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer.

„Für die Jahre 2017 und 2018 sind im Haushalt als Zuschüsse jeweils 310.000 Euro aufgeführt, für das Jahr 2019 680.000 Euro. Unter der Rubrik ‚Mieten‘ sind für das Jahr 2019 23.710 Euro beziffert, etwa eine Monatsmiete“, so Rahn. Dies widerspreche dem Pressebericht. Dieser geht von einem Spielbeginn – und damit einem Beginn des Mietverhältnisses – im Frühjahr 2019 aus. „Es läuft auch den Ausführungen der Presse zuwider, die davon ausgeht, dass die gesamte Jahresmiete in Höhe von 300.000 Euro (eigentlich sind es nur 288.000 Euro) von der Stadt Frankfurt übernommen wird“, erklärt der AfD-Fraktionschef. „Im Hinblick auf die übrigen Angaben im Haushaltsplan stellt sich jedoch ebenso die Frage, wie die Höhe der Förderung von 680.000 Euro durch die Stadt angesichts der Eigenmittel von mehr als 615.000 Euro und der übrigen Ausgaben errechnet“, merkt Rahn weiter an.

In ihrer Anfrage möchte die AfD im Römer erfahren, ob der Magistrat in der Lage ist, im Stichwortverzeichnis des Haushaltsentwurfs die Stichworte mit den zutreffenden Seitenzahlen zu versehen. Und: „Wie errechnet sich der für die ‚fliegende Volksbühne‘ für die Jahre 2017 und 2018 ausgewiesene Förderbetrag von jeweils 310.000 Euro? Wie errechnet sich der im Haushaltsentwurf 2019 für die „fliegende Volksbühne“ ausgewiesene Förderbetrag von insgesamt € 380.000 – insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenmittel in Höhe von über € 615.000 und der Höhe der Ausgaben?“ Der Magistrat soll zudem erklären, von welcher Gesamtsumme er bei den Mietausgaben für den Cantatesaal im Jahr 2019 ausgeht.

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de