Städtische Liegenschaft In der Au unverzüglich räumen und nutzen

 

Die widerrechtliche Besetzung der im Eigentum der Stadt stehenden Immobilie ‚In der Au 14-16‘ ist nach dem Willen der AfD im Römer unverzüglich zu beenden. In einem gleichlautenden Antrag fordert die AfD den Magistrat auf, festzustellen, welche Personen in der genannten Liegenschaft ihren ständigen Wohnsitz haben. „Falls die Personen nicht festgestellt bzw. gefunden werden können, ist die Liegenschaft unmittelbar in Besitz zu nehmen und zu räumen“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Frankfurter Stadtparlament. „Von den angetroffenen Personen sind sämtliche Kosten für die Liegenschaft einzufordern, welche die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit getragen hat. Soweit diese nicht verjährt sind“, so Rahn. Posten wie Müllabfuhr, Grundsteuer und Straßenreinigung also. „Es ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, dass die Stadt ausrückt und Rattenplagen auf dem Gelände bekämpft, wenn sie auftreten! Und der Frankfurter Bürger bezahlt das auch noch!“, fährt der AfD-Fraktionschef fort.

 „Dringendst ist jetzt geboten, dass der Magistrat feststellt, ob die Immobilie den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit und Statik entspricht. Falls hier Mängel festgestellt werden, sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Unter Umständen muss man das Gebäude abbrechen. Da sich das Haus nach 35-jähriger Besetzung ohne angemessene Wartung und Instandhaltung vermutlich in einem baulich desolaten Zustand befindet und das gesamte Areal von 15.000 qm ohnehin einer völlig anderen Nutzung zugeführt werden sollte, ist ein Abriss des besetzten Gebäudes ohnehin die einzige Option. So bedauerlich das bei historischen Bauwerken auch sein mag“, erklärt Rahn. „Grundsätzlich sollte die Immobilie vermietet oder verpachtet werden und zwar zu einem ortsüblichen Miet- bzw. Pachtzins. Bei Abriss des Gebäudes ist natürlich eine Überplanung des Areals zu Gewerbe- oder Wohnzwecken geboten“, schließt der AfD-Fraktionsvorsitzende.

 

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