Kostete die Altersprüfung von ‚umA‘ Frankfurt schon mehr als eine Million?

 

Mit der unbefriedigenden Antwort des Magistrats auf ihre Anfrage zur Altersbestimmung von angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (umA) will sich die AfD im Römer nicht zufrieden geben. „Wurden die mehr als 5.000 angeblich Minderjährigen nach dem Grund der fehlenden Personaldokumente befragt?“, hakt AfD-Fraktionschef Rainer Rahn in einer neuen Anfrage nach. „Wenn dies der Fall gewesen ist, was war das Ergebnis? Erschienen den zuständigen Behörden die Begründungen plausibel?“, so Rahn weiter. „Wurden diese angeblich Nicht-Volljährigen nach dem Ort des Verlustes der Personaldokumente befragt? Und insbesondere auch danach, wie sie mehrere Landesgrenzen ohne Dokumente überschritten haben?“, will der AfD-Fraktionsvorsitzende wissen. Des Weiteren fordert er Informationen darüber, ob die angeblich Minderjährigen nach dem Verlust weiterer Wertsachen während der Flucht wie etwa Handys oder Smartphones befragt wurden.

„Wie der Magistrat also berichtet, findet offensichtlich in jedem einzelnen Fall eine umfangreiche Überprüfung statt, an der mindestens drei hochqualifizierte Fachkräfte beteiligt sind. Welcher zeitliche Aufwand ist hierbei durchschnittlich für die Inaugenscheinnahme durch zwei Mitarbeiter und einen Dolmetscher erforderlich? Welche Personal- und Sachkosten sind der Stadt Frankfurt insgesamt für die Inaugenscheinnahme der 5.453 angeblich Minderjährigen entstanden?“, fragt Rahn. „Da sich die Zahlen auf einen siebenstelligen Bereich belaufen dürften, sollte der steuerzahlende Bürger darüber informiert werden. Geht man von einer durchschnittlichen Dauer einschließlich schriftlicher Dokumentation von zwei Stunden und einem Stundensatz von 50 Euro brutto aus, so liegt der Aufwand pro Fall bei 300 Euro – bei den 5.453 Fällen bei insgesamt ca. 1,6 Mio. Euro – nur für die Altersfeststellung“, rechnet Rahn vor. „Eine ärztliche Untersuchung erfolgte nach dem Bericht des Magistrats in keinem einzigen Fall – obwohl diese deutlich günstiger erscheint. Die Bestimmung des Skelettalters – gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, inklusive einer zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung – wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ Ziffer 5037) mit 300 Punkten bewertet, d.h. 43,72 Euro bei 2.5-fachem Satz. Die ärztliche Untersuchung ist darüber hinaus auch deutlich sicherer als die ‚Inaugenscheinnahme‘. Je nach Quelle wird der Anteil der von den Behörden mittels dieses Verfahrens als fehlerhaft eingestufter Personen mit 50 bis 70 % bewertet“, merkt Rahn abschließend an.

 

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