Kosten für ‚Schutzsuchende‘ nicht geheim halten

Die AfD im Römer hat gefordert, dass der Magistrat die Vertraulichkeit bei den Kosten aufhebt, die der Stadt Frankfurt bzw. dem Land Hessen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von ‚Schutzsuchenden‘ entstanden sind bzw. weiterhin entstehen. „Konkret bedeutet das für uns, die Verschwiegenheit bei den Vorlagen B 289 und B 290 aufzuheben“,sagt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Römer. Die AfD hatte zuvor Anfragen gestellt, die u.a. aufklären sollten, wie viele Verträge der Magistrat seit September 2015 im Zusammenhang mit der Unterbringung von ‚Schutzsuchenden‘ mit Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten von Immobilien geschlossen hat. Oder mit Organisationen als Betreiber von Unterkünften. Außerdem hatte die AfD nach den wesentlichen Inhalten der Verträge gefragt. Der dazugehörige Bericht des Magistrats wurde als ‚nicht öffentlich‘ eingestuft.

Für die Verwendung von Steuermitteln gilt grundsätzlich, dass diese öffentlich kommuniziert und dabei auch transparent dargestellt wird. Dies ist bislang nicht der Fall“, fährt Rahn fort. „Gerade Kosten, die dem Steuerzahler im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise entstehen, werden öffentlich nicht oder nur so dargestellt, dass der Steuerzahler nicht erkennen kann, welche Kosten tatsächlich insgesamt und für jeden einzelnen ‚Schutzsuchenden‘ entstehen. Der Bürger hat selbstverständlich ein Anrecht zu erfahren, was mit seinen Geldern geschieht“, so der AfD-Fraktionschef.

 

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