Bestellung des Erbbaurechts am ehemaligen Oberforsthaus wirft Fragen auf

Die Ausführungen des Magistrats rund um die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Mörfelder Landstraße 331 – dem ehemaligen Oberforsthaus – an die OFB Projektentwicklung GmbH sind der AfD im Römer zufolge so nicht nachvollziehbar. Sie hat deshalb eine Anfrage gestellt.

Beim besagten Grundstück handelt es sich um ein Areal von 4.601 qm. Errichtet werden soll dort ein Hotel mit einer Brutto-Grundfläche von 8.730 qm. Nach Angaben des Magistrats ist nach der kommunalen Wertermittlung vom 06.11.2015 von einem Vergleichswert von 550 Euro pro qm bei einer wertrelevanten Geschossflächenzahl von 2,0 auszugehen. Dieser zugrunde gelegte Bodenrichtwert für die Hotelnutzung orientiere sich an dem in der Nähe befindlichen Hotelkomplex in der Isenburger Schneise, der seinerseits 650 Euro pro qm betrage. „Aus welchen Gründen legt der Magistrat bei der Ermittlung des Grundstückswertes als Maßstab eine Berechnung für ein Nachbargrundstück an und nimmt nicht den Wert, der in der Bodenrichtwertkarte aufgeführt ist?“, fragt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Schließlich existiert für das zu verpachtende Areal ein Bodenrichtwert, der mit 740 Euro pro qm angegeben wird. Woher hat der Magistrat aber die Angaben für den Grundstückswert des Hotelkomplexes in der Isenburger Schneise?“, fährt der AfD-Fraktionschef fort. Und: „Welcher Grundstückswert ergibt sich aus der Bodenrichtwertkarte für das Grundstück des Oberforsthauses unter Berücksichtigung der aktuell geplanten Bebauung mit der vorgesehenen Nutzung und der wertrelevanten Geschossflächenzahl von 2,0?

Vom Magistrat heißt es, der ausgehandelte Erbbauzins i.H.v. 180.000 Euro p.a. sei das Ergebnis des Angebotsverfahrens, das einem Bodenwert von ca. 650 Euro pro qm bei einem Zinssatz von 6% jährlich entspricht. Der Vergleich zwischen der vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht (unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung) ergebe im Vergleich zu einem Verkauf zum Bodenrichtwert (bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5%) über die Laufzeit einen Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von ca. 8,65 Mio. Euro. „Wie errechnet sich der vom Magistrat angegebene Zinsvorteil?“, möchte Rahn wissen.

 

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