Vertragsunterlagen für UEFA EURO 2024 unbedingt vollständig vorlegen

Die Schätzungen des Magistrats hinsichtlich zu erwartender Kosten, welche im Zuge einer Austragung von UEFA EURO 2024 in der Stadt Frankfurt anfallen würden, sind nach Ansicht der AfD im Römer völlig unzureichend. „Die veranschlagten 10 bis 12 Mio. Euro können keinesfalls als Grundlage für eine Entscheidung über die Vorlage M 130 dienen,” sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Rathaus. Mit Vorlage M 130 vom 23.06.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewerbung Frankfurts für das Sportgroßereignis. Dabei verpflichtet sich die Stadt  Frankfurt durch Abgabe der verbindlichen Erklärung im Zusammenhang mit der Bewerbung, ‘die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen und alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen‘.

Der Magistrat führt aus, die finanziellen Aufwendungen ließen sich nur aufgrund der Kostenauswertung der FIFA WM 2006 und der FIFA Frauen-WM 2011 schätzen. „Diese Kalkulation erscheint aus mehreren Gründen fragwürdig,“ so Rahn. „Zum einen wird die UEFA EURO 2024 eben im Jahr 2024 stattfinden. Damit also 13 bzw.18 Jahre nach den Veranstaltungen, auf die sich die Schätzungen beziehen. Alleine durch den Zeitablauf (Inflation) ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Für die Fußball-WM 2006 hatte der Magistrat mit der Vorlage M 56 vom 23.03.2007 die Genehmigung von satten Mehrkosten in Höhe von ca. 6 Mio. Euro beantragt. Diese entsprachen sage und schreibe 150 Prozent der ursprünglich geschätzten Aufwendungen“ ruft Rahn in Erinnerung. „Hinzu kommen die zwischenzeitlich erhöhten Sicherheitsanforderungen durch islamische Terroranschläge. Die werden gleichfalls deutlich höhere Kosten verursachen. Unabhängig hiervon sind darüber hinaus möglicherweise noch weitere Kostensteigerungen durch spezifische Anforderungen und Bedingungen des Veranstalters zu erwarten,“ erklärt Rahn.

Die AfD möchte jetzt vom Magistrat erfahren, welche vollständigen Bewerbungsunterlagen die UEFA von den Bewerbern als Austragungsort für UEFA EURO 2024 fordert. „Welche konkreten Erklärungen verlangt die UEFA von den Bewerbern als Austragungsort für die UEFA EURO 2024? Genau welche Bedingungen stellt die UEFA Bewerbern des Austragungsortes für die UEFA EURO 2024,“ fragt Rahn. „Was sind die wesentlichen Inhalte der durch die Austragungsorte mit der UEFA abzuschließenden Verträge – insbesondere hinsichtlich der von den Austragungsorten einzugehenden Verpflichtungen? In welcher Sprache sind die Verträge zwischen der UEFA und den Austragungsorten abgefasst?“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende weiter. „Es ist wichtig, zu erfahren, welcher Gerichtsstand in den zwischen der UEFA und den Austragungsorten abzuschließenden Verträgen vereinbart wird. Sind die Vertragstexte von der UEFA fest vorgegeben oder besteht die Möglichkeit von Veränderungen und Ergänzungen seitens der Austragungsorte? Liegen dem Magistrat die Vertragstexte bzw. Entwürfe derzeit bereits vor?“, fährt Rahn fort. „Und natürlich: Welche Kosten entstehen der Stadt Frankfurt durch die Bewerbung?“, schließt der AfD-Fraktionschef.

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de