Revisionsamt soll alle Verträge der Stadt mit der AWO überprüfen

 

Geht es nach dem Willen der AfD, übergibt der Magistrat dem Revisionsamt sämtliche Verträge zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) aus dem Zeitraum 2014 bis heute mit dem Auftrag, diese zu überprüfen. Deshalb hat die AfD-Fraktion einen gleichlautenden dringlichen Antrag gestellt. „Gegenstand der Prüfung soll insbesondere die Frage sein, ob vertraglich vereinbarte Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen und ob die von der AWO geschuldete Leistung auch tatsächlich in dem angegeben Umfang erbracht wurde“, erklärt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Frankfurter Rathaus. „Darüber hinaus soll das Revisionsamt der Frage nachgehen, ob dies durch die Stadt in dem erforderlichen Umfang überprüft wurde.“

Zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt bestünden verschiedene vertragliche Beziehungen. Unter anderem regelten diese den Betrieb von Kindertagesstätten und von Unterkünften für Asylbewerber. „Hierbei hat sich aktuell gezeigt, dass die AWO der Stadt Frankfurt Leistungen in Rechnung gestellt hat, die vertraglich nicht vereinbart waren. Oder dass vertraglich vereinbarte Leistungen durch die AWO nicht in dem angegeben Umfang erbracht wurden. Sprich: zwischen Zahlungen der Stadt und der Gegenleistung durch die AWO hat kein angemessenes Verhältnis bestanden“, so Rahn. „Das sollte sich das Revisionsamt genau anschauen“, schließt der AfD-Fraktionschef.

 

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