Rede der Stadtverordneten Monika Krause zum Antrag der BFF NR 644 zum Thema Asyl-Zuzugsstopp.

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10.12.2018 wurde der Globale Migrations- und Flüchtlingspakt von Frau Merkel, die maßgeblich dran beteiligt war, in Marrakesch von ihr unterschrieben. Das Auswärtige Amt bestätigte bereits, dass der Migrations- und Flüchtlingspakt politisch bindend sei. Durch die bereits bestehenden Verträge und 23 Ziele und Maßnahmen – wie Migration zum allgemeinen Menschrecht zu erklären – werden die Soft Laws der UN verpflichtend und die Nationen werden politisch zur schrittweisen Umsetzung aufgefordert. Dies hat zur Folge, dass die Selbstbestimmung und Souveränität der einzelnen Staaten dadurch ausgehebelt werden und ein Kontrollverlust über das eigene Staatsterritorium entsteht. Die Regierungen können dann nicht mehr bestimmen, wer in ihr Land kommen kann und wer nicht. Zudem ist im Migrations- und Flüchtlingspakt eine grundsätzliche Asymmetrie der Verpflichtungen zugunsten der Einwanderer zu erkennen. Eine Absichtserklärung ist etwas anderes als eine Bindung. Daher sind die Aussagen der Bundesregierung zum Migrations- und Flüchtlingspakt reine Nebelkerzen.

Aus Erfahrung der Vergangenheit der offenen Grenzen kann jetzt schon prognostiziert werden, dass Deutschland mit seinen hohen Sozial-, und Gesundheitsstandards das bevorzugte Zielland zur Einwanderung sein wird. Da der Mensch dazu neigt, dort einzuwandern, wo hohe Sozialstandards vorhanden sind und er eine große Community seines Kulturkreises vorfindet, kann davon ausgegangen werden, dass Frankfurt zukünftig von Einwanderung stark betroffen sein wird. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass zukünftig über das Klagerecht der Zugang zu den bevorzugten Zielländern und -städten eingeklagt werden kann, ist erkennbar, dass Migration gefördert werden soll und eine Vermischung von Asyl und Einwanderung zur Folge haben wird. Der Rechtsanspruch der Einwanderer auf Versorgung wird in Zukunft sowohl eine zusätzliche finanzielle als auch gesellschaftliche Aufgabe der Stadt Frankfurt werden. Frankfurt muss bereits jetzt schon durch den Verteilungsschlüssel eine hohe Anzahl zugeteilter Asylbewerber versorgen. Seit dem Jahr 2014 wurden Frankfurt über 7.000 Asylbewerber und 366 unbegleitete Minderjährige zugewiesen. Davon wohnen 4.585 in 85 Unterkünften und 130 Wohnungen, die über das Stadtgebiet verteilt sind. Davon sind 2.600 asylberechtigt oder haben subsidiären Schutz, was bedeutet, sie können eine Wohnung beziehen.

Frankfurt sucht dringend Asylunterkünfte und ist bereits gezwungen, provisorische Unterkünfte in der Stadt zu eröffnen. Eine davon befindet sich seit März 2018 in Bockenheim im Labsaal und seit Juli in Unterliederbach in einer Sport- und Kulturhalle, die eigentlich saniert werden sollte. Geplant sind bis Ende des Jahres Unterkünfte in Schwanheim und Harheim. Gleichzeitig stehen in Frankfurt fast 9.300 Haushalte, mit rund 22 000 Menschen auf der städtischen Warteliste, um eine der begehrten Sozialwohnungen zu bekommen. Günstiger Wohnraum ist in Frankfurt so rar, dass Berufstätige wie Altenpfleger, Krankenpflegepersonal, Rettungssanitäter, Verkäufer, Feuerwehrmänner, Polizisten, um nur einige zu nennen, gezwungen sind, zwischen Frankfurt und ihren Wohnorten zu pendeln.

Zusammenfassend bedeutet dies für die Zukunft Frankfurts, dass die Stadt  in größerem Maße zusätzlichen Wohnraum sowie Kindergarten- und Schulplätze schaffen und den öffentlichen Nahverkehr ausbauen muss. Mehr Menschen in einer Stadt bedeutet auch, dass mehr Raum- und Freizeitangebote geplant werden müssen. Die Ausgaben im Sozialbereich zum Beispiel für Kitas, Schulen, Wohnungsbau, Sozialhilfe und Integrationskurse werden stark ansteigen. Aus all diesen Gründen muss Frankfurt ein Zuzugstop für Asylanten und unbegleitete Minderjährige beim Land Hessen vereinbaren, um für die Zukunft gewappnet zu sein.

Vielen Dank

(Beifall)