Ordner zu Aktivitäten des Hauptstadtbeauftragten ist ein Witz

Die AfD im Römer hat den Magistrat aufgefordert, die im Rahmen des bestehenden Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Aktivitäten des Hauptstadtbeauftragten geforderten Unterlagen vorzulegen oder alternativ zu erklären, dass diese nicht existieren. „Nachdem wir die Akten eigesehen haben, welche der Magistrat im Zusammenhang mit Einrichtung eines Frankfurter Hauptstadtbüros und Besetzung der Stelle des Leiters dieses Büros vom 01.07.2018 bis zum 31.03.2019 zur Verfügung gestellt hat, wird noch immer nicht ersichtlich, was der Mann dort getan oder gar erreicht haben soll“, sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. Die AfD hatte beantragt, Tätigkeitsberichte, Korrespondenzen, Reisekostenabrechnungen des Hauptstadtbeauftragten einzusehen. „Bei der Inaugenscheinnahme der Akten stellten wir fest, dass selbige aus einem einzigen schmalen Ordner bestehen“, so Rahn.

Es gehöre zu den Aufgaben eines Hauptstadtbeauftragten, seinem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über seine Aktivitäten zu berichten. Dies könne in Schriftform oder telefonisch geschehen. Derartige Meldungen müssten jedoch in den Akten zu finden sein – was nicht der Fall sei. Ebenfalls könne man von einem Hauptstadtbeauftragten erwarten, dass er seinem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen persönlich berichtet und von diesem weitere Anregungen und Anweisungen entgegennimmt. Dazu müsste er von seinem Dienstsitz Berlin nach Frankfurt fahren – und die hierfür anfallenden Reisekosten mit seinem Dienstherrn abrechnen. Zudem sei zu erwarten, dass ein Hauptstadtbeauftragter im Rahmen seiner Tätigkeit mit zahlreichen Personen an seinem Dienstsitz Termine wahrnehme. Für dieser Termine – wie Einladungen zu einem Mittagessen – müssten Reisekosten- und Spesenabrechnungen vorhanden sein.

„Was in den vom Magistrat vorgelegten Ordner aber völlig fehlt, sind schriftliche oder fernmündliche Berichte des Hauptstadtbeauftragten an den Oberbürgermeister oder andere Magistratsmitglieder sowie Reisekosten- oder Spesenabrechnungen“, erklärt der AfD-Fraktionschef. Befunden habe sich im Ordner tatsächlich aber lediglich eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben des Hauptstadtbeauftragten, Einladungen und Flyer von verschiedenen Veranstaltungen, welche im genannten Zeitraum in Berlin stattgefunden haben, ein Bundestags-Sitzungskalender, ein Organigramm der Hessischen Landesvertretung in Berlin, Mitteilungen des Hauptstadtbeauftragten, dass die Stadt Frankfurt nunmehr ein Hauptstadtbüro unterhält und der Unterzeichner der Leiter besagten Büros und Ansprechpartner ist samt einigen wenigen Antworten sowie weitere Unterlagen, deren Zusammenhang mit dem Hauptstadtbüro nicht unmittelbar erkennbar waren.

 

Link zum Antrag:

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Aktivitäten des Hauptstadtbeauftragten – Teil 2

Antrag NR 865

 

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de