Rede des Stadtverordneten Dr. Dr. Rainer Rahn zum Haushalt  und dem Etatantrag der Koalition E262

 

Frau Vorsteherin,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wenn man den Haushaltsentwurf aufschlägt, dann liest man auf der ersten Seite schon, dass ein Defizit von 283 Millionen Euro geplant ist. Da ist bereits klar, dass er nicht genehmigungsfähig ist. Eigentlich müsste man an dieser Stelle nicht weiterlesen, sondern könnte den Haushaltsentwurf an den Kämmerer zurückgeben mit dem Auftrag, einen HGO-konformen Ausgleich zu schaffen. Schlimmer sind aber die Anträge der Koalition, die alle unter der Überschrift stehen, noch mehr Geld ausgeben zu wollen mit der Folge eines noch höheren Defizits. Angesichts der Haushaltslage kann die Stadt eben nicht alles fördern, was förderungswürdig ist, und schon gar nicht das, was nicht förderungswürdig ist. Da findet man zig Anträge. Ich will Sie nicht alle aufzeigen. Aber zum Beispiel nenne ich den Antrag E 41, mit dem 22.000 Euro für das „Archiv Frau und Musik e. V.“ zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen in der Musikwelt bereitgestellt werden. Begründet wird das damit, dass historische Komponistinnen nicht aufgeführt werden. Da hätten Sie sich einmal die Frage stellen müssen, Herr zu Löwenstein, warum das eigentlich so ist. Erstens gibt es so wenige und zweitens will das Publikum die Musik vielleicht gar nicht hören.

(Zurufe)

Da kommen Sie mit Ihrer Förderung auch nicht weiter. Sie haben weiterhin eine ganze Reihe an Anträgen eingebracht, die unter dem Motto „Betreutes Leben in der Metropole“ stehen. Offensichtlich trauen Sie den Bürgern nicht zu, einfachste Dinge eigenverantwortlich und selbstständig zu regeln. Da gibt es zum Beispiel den Antrag E 24, mit dem 40.000 Euro für ein Modellprojekt Baby-Großeltern-Schwimmen bereitgestellt werden. Viele Generationen sind ohne dieses Projekt ausgekommen. Ich habe das Schwimmen auch vor 60 Jahren von meinem Großvater gelernt. Bislang bin ich nicht abgesoffen. Viele von Ihnen werden das vielleicht bedauern. Aber es ist so.

(Beifall, Heiterkeit)

Dann gibt es den Antrag E 50 mit dem Betreff „Männern Care-Work ermöglichen!“. Väter sollen beraten werden, wie sie ihre Elternzeit gestalten können. Ich denke, Väter wissen dass sehr gut selbst, wie sie das machen wollen und brauchen dazu nicht die Hilfestellung der Stadt.

Dann gibt es weiterhin den Antrag E 31, in dem es um Kompetenzfeststellungsverfahren zur Berufsorientierung mit Mitteln in Höhe von 120.000 Euro geht. Der Antrag ist eigentlich überflüssig. Es gibt eine Berufsberatung für die, die sie brauchen. Dann liest man in diesem Antrag: „Das Verfahren eignet sich durch die sprachunabhängige handlungsorientierte Anwendung für Menschen mit Fluchterfahrung und Personengruppen, die die deutschen Sprache nicht beherrschen.“ Also, im Klartext ist es der untaugliche Versuch, Analphabeten ohne Schulausbildung die Illusion eines Berufseinstiegs zu verschaffen. Das muss in einer Wissenschaftsgesellschaft scheitern. Dann haben Sie den drei Tage alten Antrag E 262 nachgeschoben, den Sie heute zum Hauptthema gemacht haben. In dem Antrag lassen Sie immerhin einmal erkennen, dass Sie die Problematik nach einem halben Jahr begriffen haben. Sie wollen jetzt den Eindruck vermitteln, dass Sie das Problem auch angehen und tatsächlich konstruktiv lösen. Da liest man zum Beispiel im Antrag: „Vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt müssen die notwendigen Weichenstellungen vollzogen werden, um Frankfurt dauerhaft als soziale, wirtschaftlich starke und ökologisch vorbildliche Stadt fit für eine gesunde Zukunft aufstellen zu können.“ Das ist doch eine Binsenweisheit. Warum müssen Sie das in den Antrag reinschreiben? Das gilt für den übrigen Text auch. Dann haben Sie zehn einzelne Anträge eingebracht, mit denen Sie den Anschein erwecken, Sie würden Kosten einsparen oder Kosten reduzieren wollen, zum Beispiel beim Personal und bei den Sach- und Dienstleistungskosten. Da stellt sich natürlich die Frage nach den konkreten Auswirkungen. Ich hatte Sie, Herr zu Löwenstein, vorhin im Ausschuss gefragt, was die Anträge denn bringen, und Sie gebeten, mir das doch einmal vorzurechnen. Ihre Antwort war, man kann das im Haushalt nachvollziehen. Sicher kann man das nachvollziehen. Aber es ist Ihre Aufgabe als Antragsteller, das für diejenigen, die dem zustimmen sollen, auch transparent zu erklären. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das Ganze bringt 100 Millionen Euro Einsparungen, dann sollten Sie auch erläutern, wie Sie das konkret machen, was Sie einsparen wollen und was die einzelnen Anträge bringen. Das wäre also Ihr Job gewesen.

In der Vorlage E 262 heißt es weiter: „Leistungen, die die Stadt für andere öffentliche Träger erbringt und die nicht refinanziert sind, werden auf ihre Effektivität und Kosteneffizienz überprüft.“ Ja, wie haben Sie es denn bisher gemacht? Das schreiben Ihnen doch die HGO und der gesunde Menschenverstand vor, dass Sie genau das machen müssen. Offensichtlich ist es bisher nicht gemacht worden, wenn Sie jetzt meinen, das beantragen zu müssen. Dann liest man in dem Antrag, auch das lese ich vor: „Die Kämmerei legt bis zur Verabschiedung des Haushalts 2019 ein Konzept vor, wie die Übertragung von Restmitteln aus dem Ergebnishaushalt in der Weise neu beordnetwerden kann, dass die vorgesehenen Übertragungen für die Stadtverordneten zeitnah transparent werden und gegebenenfalls durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung verändert werden können.“ Auch das ist doch eine Selbstverständlichkeit und auch das gebietet Ihnen die HGO, das so zu machen. Warum beantragen Sie das? Offensichtlich merken Sie jetzt nach zehn oder zwölf Jahren, die Sie hier sitzen, dass der Kämmerer das bisher nicht gemacht hat.

Kommen wir nun zu unseren Anträgen. Immerhin gestehen Sie uns zu, dass wir Einsparpotenzial erkannt haben. Sie kommen auf eine Summe von 2,2 Millionen Euro, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Dass Sie nicht rechnen können, wissen wir alle, deswegen sind Sie auch Jurist geworden. Aber dass Sie mit Ihren 2,2 Millionen Euro so weit daneben liegen, das hätte ich nicht vermutet. Wir haben mehrere Anträge gestellt, die jeweils mehr als zehn Millionen Euro einsparen würden. Das heißt, auch das addiert sich schon auf einen deutlich zweistelligen Betrag. Hier sollten Sie vielleicht noch einmal Nachhilfestunden nehmen. Unsere Streichungsanträge, auch das haben Sie nicht richtig verstanden, haben nichts damit zu tun, ob wir irgendein Projekt, das gefördert wird, gut oder schlecht finden. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns nicht, sondern uns geht es um die Frage, ob es sich um eine Aufgabe der Stadt handelt – und zwar eine Stadt, die eben kein Geld hat, sondern ein Minus von 283 Millionen Euro macht -, Dinge fördern zu müssen, unabhängig von der Förderungswürdigkeit, die aber nicht unter die Rubrik der Daseinsvorsorge fallen. Unter diesem Aspekt sind unsere Anträge eben zu subsummieren. Von dieser Frage sind wir ausgegangen. Was ist zentrale Aufgabe der Stadt? Was gehört zur Daseinsvorsorge und was nicht? Und was nicht dazugehört, muss eben nicht unbedingt gefördert werden. Dort können Streichungen vorgenommen werden.

Wir haben weitere Anträge gestellt, die ich jetzt beispielhaft aufführen möchte, dazu zählt die Vorlage E 84. Wir fordern, Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen zu erarbeiten. Bisher sind die Zuschüsse mehr oder weniger unter dem Aspekt vergeben worden, dass bestimmte Lobbygruppen befriedigt werden müssen beziehungsweise bestimmte Wähler angesprochen werden sollen. Da haben sich vor allem die GRÜNEN hervorgetan, die ihrer Lobby Zuschüsse beschafft haben, denn jemand mit klarem Verstand würde diese Partei sonst nicht wählen.

(Beifall)

Ein Beispiel dafür wird in der Vorlage E 78 deutlich, nämlich der Deutsch-Iranischen Beratungsstelle. Das ist nun wirklich Lobbyismus in Reinform. In Frankfurt gibt es, und das hören wir jeden Tag, 180 Nationalitäten, aber nur eine einzige wird unterstützt. Es gibt weder eine Deutsch-Russische Beratungsstelle noch eine Deutsch-Japanische, Deutsch-Brasilianische, Deutsch-Indische oder Deutsch‑Vietnamesische Beratung. Ich könnte sie jetzt alle aufzählen. Warum wird nur die Deutsch-Iranische Beratungsstelle unterstützt? Der Grund ist klar. Die ehemalige Integrationsdezernentin wollte eben ganz gezielt eine bestimmte Klientel bedienen. Dann beantragen wir – das Thema hatten wir das letzte Mal auch schon mit dem Kirchentag -, keine finanzielle Unterstützung von Religionsgemeinschaften zu tätigen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass die Stadt diese nicht unterstützt. Wenn sie es tut oder tun will, dann müsste sie aber alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen bedenken. Ich weiß nicht, wie viele Religionsgemeinschaften es in Frankfurt gibt, aber es sind mit Sicherheit deutlich über hundert.

Stichwort hundert. Da sind wir bei dem Antrag E 100 zur Thematik der Liegenschaft In der Au. Hier hat sich die CDU besonders hervorgetan. Es handelt sich um eine Liegenschaft, die seit 30 Jahren im Eigentum der Stadt Frankfurt steht und rechtswidrig besetzt ist. Wir haben die Akten eingesehen. Die Stadt Frankfurt zahlt alles: Wasser, Strom, Grundsteuer, Müllabfuhr. Vor einigen Jahren waren dort Ratten auf dem Gelände. Auch die Beseitigung dieser Ratten hat die Stadt Frankfurt bezahlt. Die CDU lehnt es ab, hier einzugreifen und zu sagen, wir zahlen das nicht mehr, sondern bürden zumindest diese Kosten den Nutzern auf, wie es mit jedem anderen rechtstreuen Bürger in dieser Stadt auch gemacht wird. Jeder zahlt seine Miete oder seine Hypothekenzinsen, wenn er denn im eigenen Heim lebt, und er zahlt selbstverständlich die Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung und alles Weitere. Ich zahle das übrigens auch.

 

Dann haben wir einen großen Komplex, nämlich die Anträge E 79 und E 89 zu kommerziellen Sportveranstaltungen, also Veranstaltungen, die mit dem Ziel durchgeführt werden, Gewinne zu erwirtschaften. Diese Gewinne sind zum Teil sehr hoch. Ich erinnere an die FIFA WM 2006, die zum Teil in Frankfurt ausgetragen wurde. Der Reingewinn nach Steuern lag für die FIFA bei 550 Millionen Euro. Die Stadt Frankfurt hat damals aber mehr als zehn Millionen Euro dazugezahlt. Es ist also eigentlich selbstverständlich, dass die Stadt Frankfurt solche Veranstaltungen nicht bezuschussen sollte. Das gilt auch für die aktuelle Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024. Herr zu Löwenstein, das würde allein zehn Millionen Euro an Einsparungen bringen. Aber Sie haben damals dafür gestimmt, das zu unterstützen. Sie lehnen sogar unseren Antrag ab. Ich zitiere den ersten Satz aus der Vorlage E 90: „Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der Ausrichtung der UEFA EURO 2024 alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung zu nutzen.“ Kein vernünftiger Mensch würde so etwas ablehnen. Aber Sie lehnen das aus Prinzip ab. Ich stelle mir die Frage, wie eine solche Ablehnung, die aktenkundig ist, im Verfahren, das Sie momentan vor dem Staatsgerichtshof um den kommunalen Finanzausgleich führen, von Richtern bewertet wird, wenn sie lesen, dass Sie eine solche Forderung nicht unterstützen.

Dann haben wir die Vorlage E 65. Herr Stock hat sie schon angeführt. Das AmkA ist in der Rubrik der überflüssigen Ämter aufzulösen. Man muss sich hierzu vergegenwärtigen, die Stadt Frankfurt existiert seit dem Jahr 794 und war immer eine Stadt der Migranten. Hier kamen immer Fremde her, haben immer hier gewohnt und haben immer friedlich miteinander gelebt. 1.200 Jahre hat das offensichtlich reibungslos funktioniert, ohne dass es ein AmkA gab. Frage: Warum brauchen wir jetzt dieses Amt dafür?

Für die, die integrationswillig sind – und das sind sehr viele – brauchen wir es nicht. Und für die, die integrationsunwillig sind, auch nicht. Aber gerade die unterstützen Sie, zum Beispiel mit der Herausgabe mehrsprachiger Broschüren. Das heißt, Sie senden das Signal aus, niemand muss Deutsch lernen. Tatsächlich ist es ja auch so. Dazu passt dann auch der aktuelle Antrag der KAV, K 82, und ich zitiere das, was dort gefordert wird: Die Bewerber – es geht um Bewerber, die sich um eine Stelle bei der Stadt Frankfurt bewerben -, die fachlich geeignet sind, werden ohne genügende Kenntnisse der deutschen Sprache eingestellt. Das ist das, was gefordert wird, und das ist das, was Sie dann wahrscheinlich auch umsetzen.

Aber wenn Sie schon Integrationsmaßnahmen durchführen und finanzieren, dann sollten Sie auch überprüfen, ob sie erfolgreich sind. Zum Beispiel bei den Sprachkursen, dafür geben Sie viel Geld aus. Hierbei wäre doch die Grundforderung zu sagen, wenn wir dafür schon Geld ausgeben, wollen wir wissen, ob das auch funktioniert, ob es auch effektiv ist. Das heißt, wir evaluieren das. Das ist der Inhalt unseres Antrages E 81, eigentlich eine Grundforderung, die auch jeder normale Mensch stellt. Wenn ich heute irgendetwas finanziere, mit einem bestimmten Ziel, so wie hier jetzt zum Beispiel, dass ein bestimmtes Sprachniveau erreicht wird, dann überprüfe ich das, um dann gegebenenfalls nachsteuern zu können oder zu sagen, die Maßnahme bringt nichts, sie ist uneffektiv, und dann stelle ich die Zahlung ein. Tatsächlich ist es ja auch so. Vor wenigen Tagen schrieb der Fokus: 83 Prozent derer, die ein Sprachkurs besuchen, scheitern, das heißt, sie erreichen nicht einmal basale Sprachkenntnisse.

Aber Sie lehnen natürlich die Vorlage E 81 ab, weil Sie genau wissen, wie das Ergebnis dieser Evaluation aussehen würde. In Frankfurt würden wir genau auf die 83 Prozent, vielleicht sogar auf mehr kommen und dann würde natürlich jeder fragen, warum geben wir das Geld überhaupt aus, wenn es überhaupt nichts bringt.

Der Bundesrechnungshof hat genau das auch kürzlich gerügt. Ich zitiere aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes: „Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel verpuffte, weil die Kurse von verschwindenden Teilnehmerzahlen geprägt waren.“ Es ging um 400 Millionen Euro, die bundesweit für Sprachkurse ausgegeben wurden, und das gilt natürlich auch für die Stadt Frankfurt. Dazu passt dann eben auch, wenn Sie schon wissen oder wenn Ihnen klar ist, dass Sie viel Geld ausgeben, das im Grunde genommen überhaupt keine Wirkung zeigt, dass Sie dann natürlich auch nicht möchten, dass das bekannt wird. Deswegen hat der Magistrat fast alle Berichte, die sich mit diesen Themen befassen, Finanzierung von Flüchtlingen im weitesten Sinne, als vertraulich eingestuft.

Zum Beispiel die Berichte B 113, B 193, B 289, B 290, B 307, B 406, B 419 aus 2017 und B 109 aus 2018. Alles Berichte, deren Ergebnisse Ihnen offensichtlich peinlich sind. Sie wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie viel Geld Sie für Integrationsmaßnahmen oder für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgeben, weil dann jemand kommen könnte, der tatsächlich rechnen kann und ausrechnet, was ein Flüchtling oder ein Schutzsuchender pro Tag kostet, oder wie man diese Personen immer bezeichnen will, und der käme dann zu dem Ergebnis, dass dort wesentlich mehr ausgegeben wird als für andere Personengruppen.

Wir haben deswegen auch den Antrag mehrfach schon gestellt, dass die Vertraulichkeit dieser Vorlagen aufgehoben wird. Die wurde natürlich abgelehnt. Wir haben inzwischen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, mit dem Ziel, dass die Vertraulichkeit dieser Vorlagen aufgehoben wird.

Fazit: Um jetzt auf Ihre Ausführung zurückzukommen, fehlt jeder Wille zum Sparen bei der Koalition. Erkennbar an Ihren Anträgen. Selbst Anträge, die die Schuldenbremse fordern – wir haben ja einen solchen Antrag gestellt, die Vorlage E 92 – haben sie abgelehnt. Aber dazu kommt natürlich noch die Unfähigkeit und der Dilettantismus des Magistrats.

Zum Thema Rennbahn: Da haben Sie sechs Millionen Euro versenkt, das hatten wir ja schon. Jetzt haben wir aber aktuell einen neuen ähnlichen Skandal, den Gutleuthafen, also die HFM-Geschichte. Vor wenigen Tagen gab es einen Beschluss des Bundesgerichtshofes, der die Klage der Stadt Frankfurt oder das Revisionsbegehren der Stadt Frankfurt zurückgewiesen hat. Das heißt, die Stadt Frankfurt beziehungsweise die HFM – aber das ist ja die Stadt Frankfurt – hat hier durch drei Instanzen einen Prozess verloren. In der Zeitung habe ich gelesen, dass das mögliche Schadensersatzforderungen in der Größenordnung von sechs bis acht Millionen Euro gegen die Stadt zur Folge haben könnte. Hier darf man warten, was passiert.

Was mich eigentlich überrascht, oder schon sehr betroffen gemacht hat, ist, dass man dann in der Zeitung Zitate liest, dass sich Herr Frank sehr überrascht zeigte. Also, wenn ich einen Prozess in der ersten Instanz verliere, mit – und ich habe die Urteile gelesen – einem relativ klarem Urteil, das sogar Herr Frank verstehen müsste, und wenn man dann in der dritten Instanz verliert, bei einem Revisionsbegehren, was sowieso nur eine relativ geringe Aussicht auf Erfolg hat, dann kann man eigentlich nicht überrascht sein.

Dann sagte er, er habe sich nichts vorzuwerfen und würde es genauso wieder machen. Also offensichtlich die völlige Unfähigkeit, Selbstkritik zu üben und aus Fehlern zu lernen. Selbst bei solchen offensichtlichen Fehlern sagt niemand aus dem Magistrat, hier haben wir einen Fehler gemacht, aus dem lernen wir und wir machen es dann zumindest in der Zukunft besser. Die einzige Lösung, die dem Kämmerer zum Defizit einfällt, ist, dass das Land mehr zahlen soll, also sprichwörtlich die KFA-Klage.

Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin

Erika Pfreundschuh:

 

Herr Dr. Rahn, kommen Sie bitte zum Ende.

Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD:

(fortfahrend)

Was bedeutet das gelbe Licht jetzt?

(Zurufe)

Gut, dann komme ich kurz zum Schluss. Wenn man also den Haushalt und die Anträge der Koalition liest, dann bekommt man den Eindruck, dass Sie denken, das Geld sei nur deswegen da, weil es gedruckt wird. Deswegen lehnen wir den Haushalt und Ihren Antrag E 262 ab.

Vielen Dank!

(Beifall)