Pressemitteilung: Magistrat beeinflusst unzulässig die Wahl (15.09.2017)

Pressemitteilung: Magistrat beeinflusst unzulässig die Wahl (15.09.2017)

Magistrat beeinflusst unzulässig die Wahl

Mit der zur Information für Wahlvorstände vom Magistrat – Bürgeramt, Statistiken und Wahlen – erstellten Arbeitsanleitung sollen die Wähler gezielt beeinflusst werden. „Da waren veritable Schildbürger am Werk,“ sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. So finden sich in dieser Anleitung verschiedene Muster amtlicher Schreiben. In der Regel sind diese mit Phantasienamen (‚Max Mustermann‘) und nicht existierenden Adressen (‚Musterstraße 5‘) versehen. Allerdings enthält die Vorlage des Wahlzettels die originalen Bezeichnungen der Parteien wie auch ihrer Direktkandidaten. Und das insgesamt 19 mal. Aufgeführt sind jeweils die ersten fünf Positionen mit – in dieser Reihenfolge -: CDU, SPD, Grüne, LINKE und FDP bzw. für den Wahlkreis 182 die Kandidaten M. Zimmer, O. Strank, J. Purkhardt, A. Kessler und N. Beer. Für die weiteren Positionen wird ausdrücklich auf den Stimmzettel verwiesen (wörtlich: ‚siehe Stimmzettel‘). „Dem Leser wird damit der Eindruck vermittelt, dass tatsächlich der Original-Stimmzettel wiedergegeben wird. Die Parteien also tatsächlich in der aufgeführten Reihenfolge dort genannt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall! Vielmehr richtet sich die Reihenfolge der Nennung von Parteien nach den Bestimmungen von § 30 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes und wird vom Bundeswahlleiter festgesetzt. Für das Land Hessen wurde hier aber als Reihung der ersten fünf Plätze CDU, SPD, Grüne, LINKE und dann direkt im Anschluss die AfD festgelegt“, so Rahn.

Mithin ist die vom Magistrat genannte Reihenfolge bezüglich der ersten vier Plätze zutreffend wiedergegeben. An fünfter Stelle wurde jedoch die AfD durch die FDP ersetzt. Ich frage den Magistrat: weshalb? Ein Versehen kann zweifelsohne ausgeschlossen werden. Offensichtlich hat der Magistrat hier ganz bewusst und gezielt den Namen einer ihm unbequemen Partei durch einen anderen ersetzt. Bei Lektüre der Unterlagen soll der Eindruck entstehen, die AfD würde nicht zur Wahl antreten oder befinde sich auf einem der hinteren Plätze. Sprich unter ‚sonstige‘ Parteien“, fährt der AfD-Fraktionschef fort. Deshalb möchte er vom Magistrat erfahren, zu welchem Zeitpunkt die Muster in der Arbeitsanleitung erstellt wurden. Rahn fordert zudem Auskunft darüber, wann der Magistrat Kenntnis von den Namen der zur Wahl antretenden Parteien und Kandidaten wie auch die vom Bundeswahlleiter festgestellten Reihenfolge erhalten hat.

Da die Arbeitsanleitung nicht nur von den direkten Adressaten, sondern darüber hinaus von einer nicht bestimmbaren Anzahl weiterer Personen gelesen wird, ist hier von einer gezielten Beeinflussung dieses Wählerkreises durch den Magistrat bzw. das Wahlamt auszugehen“, bemerkt Rahn abschließend.

Kontakt: fraktion@afd-im-roemer.de

 

 

Von |2017-09-15T23:30:27+02:0015. September 2017|Pressemitteilungen|Kommentare deaktiviert für Pressemitteilung: Magistrat beeinflusst unzulässig die Wahl (15.09.2017)

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