Schallende Ohrfeige für OB Feldmann – Hessischer Verwaltungsgerichtshof attestiert ihm Rechtsbruch

Mit Beschluss vom 12.07.2017 hat der Hessische Verwaltungsgerichthof dem Frankfurter OB Feldmann auferlegt, seine Äußerungen über die AfD und deren Bundesvorsitzende von seinem Facebook-Account zu löschen und ihm unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis 250.000 Euro untersagt, die Äußerungen zukünftig zu veröffentlichen. Damit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof einen anderslautenden Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts aufgehoben und dem Antrag der AfD-Bundesführung stattgegeben.

Der Beschluss und seine Begründung sind von seltener Deutlichkeit“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende im Römer, Rainer Rahn, „das Gericht hat festgestellt, dass der OB Feldmann mit seinen unsäglichen Äußerungen sowohl gegen das Neutralitätsgebot als auch gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen hat, das ihm als Amtsträger auferlegt ist“. Im Beschluss stellt das Gericht fest dass sich der OB Feldmann in rechtswidriger Weise eindeutig gegen die Partei AfD positioniert hat und zugleich dazu aufgerufen hätte, diese „vom politischen Diskurs auszuschließen“. Mit seinen Äußerungen – so das Gericht – habe Feldmann darüber hinaus die AfD als Partei „diskreditiert und sie als undemokratisch hingestellt“. Damit habe Feldmann „die geistig-diskursive Auseinandersetzung mit der Antragstellerin (AfD) verlassen und sich darauf beschränkt, gegen diese Stimmung zu machen“.

Wir sind es gewohnt, dass der OB und Vertreter seiner Partei offensichtlich überfordert sind, sich mit uns inhaltlich auseinanderzusetzen und sich auf Diffamierungen, Schmähungen und Hetztiraden beschränken. Jetzt hat ihm dies endlich einmal das höchste hessische Verwaltungsgericht eindrucksvoll bestätigt“, so Rahn abschließend.

Link zum Beschluss des VGH

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