AfD erteilt Aufweichung der Nachtflugregelung eine klare Absage

Die AfD im Römer ist nicht bereit, einer Aufweichung der Regelungen für das Nachtflugverbot zuzustimmen. Sie beauftragt deshalb den Magistrat, auf die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag einzuwirken, dass die in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 unter 5.1.6-2 und 5.1.6-3 formulierten Zielvorgaben in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet werden. „Diese Änderung bedeutet insbesondere im Hinblick auf das Nachtflugverbot – d.h. das Verbot planmäßiger Flüge im Zeitraum von 23.00 bis 05.00 h, auch als Mediationsnacht bezeichnet, – eine erhebliche Änderung der Zielvorgaben,“ sagt Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer. „Die im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 formulierte Zielvorgabe war die wesentliche Rechtsgrundlage für die Verfügung des Nachtflugverbots im Urteil vom 21.08.2009 durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof und das Urteil vom 04.04.2012 durch das Bundesverwaltungsgericht. Die nunmehr in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans gewählte Formulierung ist demgegenüber deutlich schwächer. Mit dieser Änderung ist damit eine der wesentlichen Grundlagen für das von den Gerichten verfügte Nachtflugverbot entfallen,“ erklärt Rahn.

„Würde nunmehr der Flughafenbetreiber in einem Planänderungsverfahren die Zulassung planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht beantragen, so könnte die Planfeststellungsbehörde diesen Antrag jedenfalls nicht mit Hinweis auf die Zielvorgabe des Landesentwicklungsplans 2000 zurückweisen. Insoweit besteht mit der nunmehr formulierten Änderung der Zielvorgabe die Gefahr, dass der Flughafenbetreiber einen Anspruch auf Zulassung einer bestimmten Anzahl von planmäßigen Flugbewegungen während der Meditationsnacht geltend machen könnte. Dies insbesondere dann, wenn der Flughafenbetreiber diesen Antrag mit der ebenfalls neu formulierten Zielvorgabe (‚Der Flughafen Frankfurt Main ist in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu stärken‘) begründen und dabei darlegen würde, dass zu dieser im Landesentwicklungsplan geforderten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit diese Flüge unverzichtbar sind,“ gibt Rahn zu bedenken.

Die AfD-Fraktion im Römer beantragt daher, den Magistrat zu beauftragen, in diesem Sinne auf die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag einzuwirken. „Darüber hinaus soll der Magistrat auch die Möglichkeiten einer Klage der Stadt Frankfurt prüfen für den Fall, dass die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 bezüglich der zitierten Passagen in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird“, so Rahn abschließend.

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