Weiterer Familiennachzug für Kommunen nicht verkraftbar

Die AfD-Fraktion im Römer spricht sich gegen einen Familiennachzug von Migranten aus. Sie reagiert damit auf eine Forderung der Grünen und Linken an die Bundesregierung, die Einschränkungen beim Familiennachzug für Flüchtlinge aufzuheben. „Es steht zu erwarten, dass der Migrationsdruck eher steigt als nachlässt. Ein solcher Vorschlag ist daher vollkommen unsinnig,“ sagt Hildegard Hübner, stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Römer. „Die Entlastung der Kommunen durch die Einschränkung des Familiennachzugs ist zu wichtig, als dass man sie wieder aufheben könnte. Wie sollen wir in Frankfurt aus dem Nichts Kitaplätze, Schulen, bezahlbaren Wohnraum und Altenheimplätze für die nachziehenden Familienangehörigen in zudem noch unbekannter Anzahl schaffen? Selbst die Versorgung der Einheimischen bereitet uns doch schon massive Probleme“, so Hübner weiter. „Einen umfangreichen und dauerhaften Nachzug in die Sozialsysteme kann kein Staat und keine Stadt auf Dauer verkraften. Deshalb war ursprünglich auch vorgesehen, dass nur nachholen darf, wer die Nachgeholten versorgen kann,“ erklärt Hübner. Sie spielt dabei darauf an, dass Ausnahmeregeln seit dem 1. August 2015 durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung den Familiennachzug für ‚Subsidiäre‘ unter erleichterten Bedingungen ermöglicht haben.

Hübner gibt zu bedenken: „Es ist zweifelhaft, ob der Familiennachzug zur Integration beiträgt. Er führt eher zur Bildung von Parallelgesellschaften. Er nimmt den Asylsuchenden jeden Grund, Deutschland wieder verlassen zu wollen. Man sollte doch langsam anfangen, die nicht zu übersehenden Probleme beim Familiennachzug der vormals ‚Gastarbeiter‘ genannten Personen zur Kenntnis zu nehmen.“

Zuvor galten für Neuankömmling hohe Anforderungen. Dazu zählten der Nachweis ausreichenden Wohnraums, deutscher Sprachkenntnisse und die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit oder Unterstützung durch die Angehörigen. „Letzteres wird auf alle sonstigen Migranten angewandt. Wie wollen Sie einem Mann, der seine chinesische Frau zu sich nach Frankfurt holen möchte, diese Ungleichbehandlung vermitteln? Das wird nur peinlich,“ so die Stadtverordnete Hübner. „Hier fallen für die gesamte Legalisierung der Dokumente, Übersetzungen durch vereidigte Dolmetscher, Sprachkurse und -prüfungen, Versandgebühren, Gebühren an deutsche und ausländische Behörden und Reisekosten schnell mehrere tausend Euro an Kosten an,“ so Hübner weiter.

Auf einen weiteren Punkt macht Hübner aufmerksam: „Abgesehen davon, dass gewaltige Kosten entstehen, wenn man die Zahl der Leistungsempfänger vervielfacht, fielen – wenn der Fluchtgrund nicht mehr gegeben sein sollte – bei einer Rückführung in der Zukunft noch einmal enorme Kosten an.“

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