Von AWO abgerechnete Maklerkosten werfen Fragen auf

 

Maklerkosten, die im Zusammenhang mit der Anmietung der Liegenschaft Gutleutstraße 298 für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewiesenen wurden, sind ein Posten in den Akten zu den vertraglichen Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der bei der AfD im Römer eine Reihe von Fragen aufgeworfen hat. Welche Rechnung diente als Grundlage für die Zahlung des zwischen dem Makler und der AWO vereinbarten Abgeltungsbetrages durch den Magistrat?“, fragt Rainer Rahn, AfD-Fraktionsvorsitzender im Frankfurter Rathaus. „Ist in der Rechnung die Umsatzsteuer gesondert aufgeführt?“ Sollte dies nicht der Fall sein, habe der Magistrat die von der Stadt erstattete Abgeltungszahlung im Hinblick auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht geprüft? Rahn möchte wissen, ob der Magistrat bei der Erstattung der Abgeltungszahlung an die AWO darauf hingewiesen habe, dass der Betrag möglicherweise der Umsatzsteuerpflicht unterliegt? „Wurde überprüft, ob der Empfänger der Abgeltungszahlung – d.h. der Makler – Umsatzsteuer für diesen Betrag abgeführt hat?“, hakt der AfD-Fraktionschef nach.

Weiterhin offen sei die Frage, in welcher Weise sich der Makler am Zustandekommen der Mietsache beteiligt, d.h. welche Leistungen er konkret erbracht haben soll. „Wann und wem gegenüber hat der Vermieter dies bestätigt?“, fragt Rahn. Gebe es für diese Bestätigung des Vermieters schriftliche Unterlagen? Wenn ja, welche seien dies und wo genau ließen sich diese in den vom Magistrat im Rahmen der Akteneinsicht zur Verfügung gestellten Unterlagen finden? „Wer hat den Makler beauftragt und zu welchem Zeitpunkt erfolgte dies? Welchen konkreten Auftrag hatte der Makler?“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende. Gebe es über die Beauftragung des Maklers und dessen konkreten Auftrag schriftliche Unterlagen? „Weshalb wurde in mehreren Schreiben städtischer Mitarbeiter, die sich in den vom Magistrat zur Verfügung gestellten Unterlagen finden, die Forderung des Maklers als unbegründet bezeichnet und die Zahlung daher abgelehnt, wenn diese nach Angaben der Dezernentin korrekt und begründet war?“, fragt Rahn nach.

Nicht klar erkennbar sei laut AfD-Fraktionschef, aus welchen Gründen die am 14.07.2016 geschlossene Vereinbarung über die Nutzung und den Betrieb der Liegenschaft Gutleutstraße als Unterkunft für Flüchtlinge nicht zeitlich befristet gewesen sei, z.B. für zwei Monate? „Weshalb wurde die Vereinbarung über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht durch einen Betreibervertrag ersetzt? Ist diese Vereinbarung nach Auffassung des Magistrats Anspruchsgrundlage für die Erstattung der Kosten für den Rechtsanwalt über 182.000 Euro und den Makler über 250.000 Euro?“, fragt Rahn abschließend.

 

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