Finanzierung der Anbindung des Terminal 3 an das öffentliches Schienen-Netz klären

 

Derzeit laufen die Vorplanungen für die Anbindung des sich im Bau befindlichen Terminal 3 des Frankfurter Flughafens an den öffentlichen Schienen-Nahverkehr über die S 7 und den Regionalexpress und die AfD-Fraktion im Römer hat dazu Fragen. „Von welchen Gesamtkosten für den Gleisanschluss des Terminal 3 mit dem Regionalbahnhof geht der Magistrat derzeit aus?“, möchte Rainer Rahn, Fraktionsvorsitzender der AfD im Römer, erfahren. „Und wer trägt die Kosten nach derzeitigem Kenntnisstand?“

Der hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen habe kürzlich einen Planungsvertrag des Landes mit der DB Netz AG unterzeichnet. Der Planungsvertrag sei Grundlage für die Koordination des Anschlusses des Terminals mit der Planung zur Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim durch die Deutsche Bahn AG. Die Kosten der Vorplanung in Höhe von 5,5 Mio. Euro würden vom Land Hessen getragen. Die Finanzierung des Anschlusses sei noch offen, wobei der Magistrat eine Beteiligung der Fraport AG an den Kosten anstrebe, da der Gleisanschluss dem Flughafenbetrieb dienen solle. Bei der Fraport AG sei die Bereitschaft dazu allerdings gering. „Hat die Stadt Frankfurt in ihren Einwendungen vorgetragen, dass die Planfeststellungsbehörde mit dem Planfeststellungsbeschluss eine Auflage erteilt mit dem Inhalt, sich an der notwendigen Errichtung eines Gleisanschlusses mit Bahnhof zur Erschließung des neu zu errichtenden Terminals 3 finanziell oder in anderer Weise zu beteiligen?“, so Rahn. „Wenn dem der Fall sein sollte, warum nicht?“

Der Planfeststellungsbeschluss sehe vor, dass der Streckenabschnitt des Personentransportsystems (PTS) zwischen dem Terminal 2 und dem bestehenden Fernbahnhof mit einem Haltepunkt am Flugsteig C des Terminals 1 in zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Terminals 3 zu realisieren ist. Dies gelte als Voraussetzung für die Gewährleistung der Funktionalität des Gesamtsystems, doch das konkrete – derzeit im Bau befindliche – PTS sei mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 nicht planfestgestellt worden. Sei dem Magistrat bekannt, ob die Errichtung des PTS zwischenzeitlich durch Planfeststellung, Plangenehmigung oder in sonstiger Weise zugelassen wurde? „Ist dem Magistrat bekannt, ob der Streckenabschnitt des PTS zwischen dem Terminal 2 und dem Fernbahnhof mit einem Haltepunkt am Flugsteig C des Terminals 1 zwischenzeitlich durch Planfeststellung, Plangenehmigung oder in sonstiger Weise zugelassen wurde?“, erkundigt sich Rahn abschließend.

 

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