Rede des Stadtverordneten Dr. Dr. Rainer Rahn zum Antrag der AfD-Fraktion NR 704 (Klage der Stadt Frankfurt gegen den kommunalen Finanzausgleich)

Herr Vorsteher,

meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Am 16. Januar dieses Jahres wurde das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes in Sachen Kommunaler Finanzausgleich verkündet. Für viele von Ihnen, das wurde im Haupt- und Finanzausschuss deutlich, scheint es überraschend gekommen zu sein. Dabei war es eigentlich für jeden klar, wie dieser Rechtsstreit ausgehen würde. Wir haben es seit zweieinhalb Jahren auch immer wieder dargelegt. Es bedurfte auch keiner besonderen hellseherischen Gabe, wie Frau Busch ausgeführt hat, um den Ausgang dieses Rechtsstreits vorherzusehen. Es bedurfte noch nicht einmal besonderer juristischer Kenntnisse, sondern nur der Fähigkeit zu lesen, der Fähigkeit, logisch zu denken, und der Bereitschaft, das Urteil aus dem Jahr 2013 zu lesen. Jeder, der das tat, musste zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass diese Klage scheitern würde.

Es gibt ja eine Vorgeschichte. Der Hessische Staatsgerichtshof hat in dieser Sache, mit dem sogenannten Alsfeld-Urteil vom 21. Mai 2013, schon einmal entschieden. Mit diesem Urteil hat der Staatsgerichtshof das Land Hessen verpflichtet, den Kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln. In diesem Urteil heißt es unter anderem, dass das Land den Kommunen zur Durchführung ihrer Aufgaben die erforderlichen Geldmittel sichern muss, und der Staatsgerichtshof verlangt nachvollziehbare Ermittlungen des durch die Aufgabenbelastung und die Finanzkraft vorgezeichneten Bedarfs der Kommunen. So ist es in dem Urteil zu lesen. Genau das hat der Finanzminister in den folgenden Jahren auch umgesetzt. Er hat die Leistungsfähigkeit der Kommunen geprüft, und er hat deren individuellen Finanzbedarf ermittelt.

Das Ergebnis war logischerweise eine horizontale Umverteilung, das heißt, die Kommunen wurden unterschiedlich belastet. Es gab Kommunen, die stärker belastet wurden, und andere, die weniger belastet wurden. Es gab also Gewinner und Verlierer. Gewinner waren die Kommunen mit geringerer Leistungsfähigkeit und höherem Bedarf, und die Verlierer waren die Kommunen mit hoher Leistungsfähigkeit. Selbstverständlich gehört die Stadt Frankfurt zu der letzteren Gruppe, denn es gibt keine Stadt in Hessen, nicht einmal eine Stadt in Deutschland, die ähnlich hohe Steuereinnahmen hat. Das heißt, die Stadt bekommt eine geringere Zuweisung als früher, und es ist verständlich, dass es den Kämmerer stört. Es ist auch legitim, dass der Kämmerer oder der Magistrat versucht, mehr Mittel vom Land zu erhalten, aber er muss dann eben den korrekten Weg einschlagen, nämlich den Weg der Verhandlung. Die Klage ist hierzu der falsche Weg.

(Beifall)

Darauf haben wir bereits vor zweieinhalb Jahren hingewiesen, im Übrigen als einzige Partei in diesem Hause. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung unserer Fraktion vom 11.09.2016, sie ist also knapp zweieinhalb Jahre alt: „Mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs hat der Hessische Finanzminister die Vorgaben des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs umgesetzt. Es bestehen keine Zweifel, dass der Minister dabei die Vorgaben des Gerichts beachtet und seinen Ermessensspielraum nicht überschritten hat.“ Einen ähnlichen Satz lesen Sie auch in dem aktuellen Urteil.

Der Stadtkämmerer Becker wird gestern in der FNP wie folgt zitiert: „Das hessische Gesetz ist verfassungskonform, aber weder gerecht noch angemessen.“ Das ist nun wirklich nichts Neues. Es war vorher klar, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist. Die Frage der Angemessenheit hatte der Staatsgerichtshof überhaupt nicht zu prüfen. Also alles das, was jetzt im Urteil steht, findet sich auch bereits im Urteil aus dem Jahr 2013. Es musste eigentlich jedem klar sein, dass der Staatsgerichtshof seine Rechtsauffassung, die er vor wenigen Jahren geäußert hat, nicht grundlegend ändern würde.

Aufschlussreich war auch vorgestern die Debatte im Haupt- und Finanzausschuss. Alle sagten unisono, die Klage war rückblickend dennoch richtig. Da muss man sich doch die Frage stellen, was hat diese Klage der Stadt Frankfurt gebracht? Im Ergebnis nichts. Nicht einmal neue Erkenntnisse. Lediglich die Erkenntnis, dass der Staatsgerichtshof seine Rechtsauffassung seit 2013 nicht grundlegend geändert hat, und das kann eigentlich auch niemand ernsthaft erwartet haben. Insofern ist diese Erkenntnis eben auch nicht neu. Aber niemand in der Koalition, noch nicht einmal Sie, Herr Kämmerer Becker, haben die Größe, diesen Fehler zuzugeben. Ihnen fehlt jede Selbstkritik. Auch wenn Sie es bestreiten: Diese Klage war ein Fehler.

(Zurufe)

Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens, weil das Ergebnis vorhersehbar war, dass die Stadt verliert. Das heißt, es war klar, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Zweitens, Sie haben der Stadt Frankfurt Kosten verursacht, mindestens 350.000 Euro – korrigieren Sie mich, wenn es mehr waren.

(Beifall)

350.000 Euro für eine grob fehlerhafte Beratung durch angebliche Experten. Bei mir, Herr Becker, haben Sie einen besseren Rat bekommen, und den sogar kostenlos.

(Beifall)

Drittens: Es ist ein völlig fatales Signal an die anderen Kommunen, vor allem die, die finanziell schlechter ausgestattet sind. Folgender Eindruck entsteht bei diesen Kommunen: Die reiche Stadt Frankfurt möchte sich auf Kosten armer Kommunen die vollen Taschen füllen. Die innerkommunale Solidarität ist damit erheblich beschädigt. Es gibt einen vierten Grund, der aus meiner Sicht der wichtigste ist. Ihre Verhandlungsposition – Sie müssen zukünftig weiterhin mit dem Finanzminister verhandeln – hat sich deutlich verschlechtert, nachdem Sie die Klage verloren haben. Ihre Verhandlungsposition ist geschwächt. Ich habe mich vor zwei Wochen lange mit dem Minister über diese Frage unterhalten und er hat mir relativ deutlich bestätigt, dass Ihre Verhandlungsposition schlechter ist als vorher.

Herr zu Löwenstein, Sie unterstellen mir, dass ich als Stadtverordneter oder als Landtagsabgeordneter die Interessen der Stadt nicht vertreten würde. Das ist falsch. Als Abgeordneter ist das nicht meine Aufgabe. Ich rufe Ihnen den Artikel 77 der Hessischen Verfassung in Erinnerung, den Sie wahrscheinlich gar nicht kennen. In dem Artikel steht, dass die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes sind. Ich vertrete also in Wiesbaden nicht die Partikularinteressen dieser Stadt. Als Stadtverordneter habe ich natürlich die Interessen dieser Stadt zu vertreten, und das mache ich auch. Das habe ich, im Gegensatz zu Ihnen, in der Vergangenheit auch getan. Ich habe die Interessen dieser Stadt vertreten, indem ich Ihnen mehrfach und eindringlich von dieser Klage abgeraten habe. Einer Klage, die im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen, gerade nicht im Interesse dieser Stadt liegt, da Ihre Verhandlungsposition nun schlechter ist. Sie werden es in Zukunft wesentlich schwerer haben, mit dem Finanzminister zu verhandeln.

Vielleicht hilft ein Blick in den § 7 des Finanzausgleichsgesetzes. Dort heißt es: Den Kommunen steht eine Mindestausstattung zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben zu und die Ermittlung erfolgt anhand der Ausgaben, die einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden, und – ich zitiere das jetzt wörtlich – „den Maßstab für die Angemessenheitsprüfung bilden die wirtschaftlich und sparsam arbeitenden Gemeinden“. Zu diesen gehört die Stadt Frankfurt sicher nicht. Das ist genau Ihr Problem, das Sie zukünftig beschäftigen wird, dass der Minister bei der Stadt Frankfurt und bei dem, was Sie vortragen, besonders genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten wird, „der Maßstab wirtschaftlich und sparsam.“ Er wird möglicherweise genau hinsehen, wofür Sie das Geld der Steuerzahler ausgeben. Zum Beispiel zehn Millionen Euro für eine kommerzielle Fußball‑EM, fünf Millionen Euro für einen Kirchentag, dessen Veranstalter selbst bestätigt, dass er diese Zuschüsse überhaupt nicht benötigt. Vielleicht wird ihm auffallen, dass Sie seit über 30 Jahren auf Mieteinnahmen aus Immobilien verzichten, oder dass Sie das Rennbahngelände für 100 Jahre verpachtet haben, ohne einen einzigen Cent daraus zu erlösen. Es gibt zahllose weitere Beispiele. Sie müssen davon ausgehen, dass der Minister sich das sehr genau anschauen wird. Ergebnis: Die Klage wird zukünftig Ihre Verhandlungsposition deutlich schwächen, und deswegen hat diese Klage der Stadt Frankfurt schweren Schaden zugefügt.

Vielen Dank!

(Beifall)