Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört und somit Teil des gemeinsamen Wirtschaftslebens ist. Um die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten zu verbessern, sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf und erließ im Jahr 2002 das Prostitutionsgesetz. Vor in Kraft treten des Gesetzes wurden sexuelle Dienstleistungen nach der allgemeinen Auffassung als sittenwidrig angesehen und waren juristisch nicht geschützt. Wollte zum Beispiel ein Freier den zuvor vereinbarten Betrag für die erfolgte sexuelle Dienstleistung nicht zahlen, hatte die Prosituierte keine Möglichkeit oder Chance, dies einzuklagen. Durch das Prostituiertenschutzgesetz wurde dies geändert, denn juristisch unterliegt der vereinbarte Betrag als Entgeltforderung vermögensdelikter Rechtsprechung und hat somit Bedeutung für das Zivilrecht mit Auswirkung auf das Strafrecht. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies selten vorkommt, da in der Regel vor der sexuellen Dienstleistung bar bezahlt wird.

Im Gesetz ist auch geregelt, dass ein angemessenes Arbeitsumfeld vorhanden sein muss und dass sich Prostituierte regulär in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichern können. Im erweiterten Prostituiertenschutzgesetz für 2017 werden vertragliche Richtlinien, zum Beispiel zur Zimmer- oder Raumnutzung, in den Bordellen festgelegt. Hierzu müssen die Bordellwärter ein Betriebskonzept und eine Hausordnung vorlegen. Er muss ein Kassenbuch führen und die Anzahl der Frauen und Männer, die in seinem Betrieb tätig sind, angeben sowie nachvollziehbare Zahlungen zwischen ihm und den Prostituierten dokumentieren. Die Prostituierten benötigen einen offiziellen Ausweis zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Der Bordellwirt verpflichtet sich zur Transparenz und hängt sichtbar Informationen über Kondompflicht, Werbeverbot sowie Informationen mit Adressen von Beratungsstellen und Behörden in seinem Betrieb aus.

Im Antrag NR 295 finden sich die Hinweise zu den Aufgaben der Kommunen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes: Anmeldebescheinigungen, Informations- und Beratungsgespräch, Gesundheitsberatung, Erlaubnisverfahren für das Betreiben von Bordellen, Ausweise für Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung und Betriebskonzepte für Bordelle und so weiter. Im Antrag steht, dass ein Fachbeirat Prostitution, der aus vielen Bereichen wie Polizei, Gesundheitsamt, et cetera besteht, sich ehrenamtlich mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes beschäftigt und bei der Umsetzung hilft.

 

Diesem Antrag zur schnellen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes schließt sich die AfD‑Fraktion an, da hier Rechts- und Sozialsicherheit für die Prostituierten und Bordellwirte geschaffen wird. Allerdings gibt es einen wichtigen Aspekt, der nicht aus dem Auge gelassen werden sollte, die Zwangsprostitution. Nach einem BKA‑Bericht aus dem Jahr 2014 wurde festgestellt, dass hauptsächlich aus Ost-, Südeuropa und Afrika die Zwangsprostituierten kommen. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen, da der Menschenhandel durch die offenen Grenzen noch erleichtert wird. Unter den Zwangsprostituierten sind meistens Frauen und Jugendliche unter 21 Jahren sowie auch Minderjährige. Viele junge Frauen werden häufig unter falschen Versprechungen, zum Beispiel als Haushaltshilfen, für Kinderbetreuung et cetera, nach Deutschland gelockt und dann in Bordellbetrieben, auf dem Straßenstrich oder in Terminwohnungen untergebracht. Diese Frauen haben meistens keine Sprach-, Landes- oder Ortskenntnisse und sind durch ihre Zwangsprostitution traumatisiert, eingeschüchtert und hilflos den Zuhältern ausgeliefert. Viele Zuhälter drohen den Frauen, wenn sie sich nicht prostituieren wollen, dafür zu sorgen, dass ihre Familien in den Heimatländern bedroht werden.

Eine sehr perfide Masche ist der sogenannte Loverboy, der eine Liebesbeziehung zu den meist Minderjährigen, oft erst elf bis zwölf Jahre, vortäuscht und diese emotional manipuliert, sie sozial isoliert und sie dann zur Prostitution zwingt. Wenn man die Summe sieht, die ein Zuhälter mit der sexuellen Ausbeutung einer Frau verdient, im Schnitt 57.000 bis 77.000 Euro im Jahr, kann man die kriminelle Energie nachvollziehen, die diese Zuhälter an den Tag legen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Streetworkerinnen den Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution helfen und sie beraten. Hier muss deutlich mehr getan werden, sodass diesen unwürdigen, menschenverachtenden Verhältnissen entgegengetreten wird.

Danke schön!

(Beifall)